Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Leistungen

  • Entlassung aus dem Krankenhaus? - Was nun?
  • Wo bekomme ich Hilfe?

Eine Erkrankung kann neben den körperlichen Auswirkungen große psychosoziale Belastungen mit sich führen und Ihre berufliche, soziale und persönliche Situation erheblich verändern.

In enger Zusammenarbeit mit den am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen beraten wir Sie individuell, fachkompetent und neutral zu weiteren Hilfs-, Versorgungs- und Unterstützungsangeboten.

 

 

 

 

 

 

 

Sie befinden sich hier:

Das Angebot des Sozialdienstes umfasst verschiedene Beratungs- und Versorgungsbereiche und orientiert sich am Produkt- und Leistungskatalog der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V..

Die Beratung ist unentgeltlich und unterliegt der Schweigepflicht.

Für den Fall, dass im stationären Kontext nicht alle Frage- und Problemstellungen abschließend geklärt werden konnten, haben wir Ihnen einen Flyer mit weiterführenden ambulanten Beratungsstellen in Berlin zusammengestellt.

Nachfolgend sind unsere Beratungsinhalte exemplarisch dargestellt:

Ambulante Versorgung

Im Rahmen der ambulanten Versorgung klären wir zusammen mit Ihnen und Ihren Zugehörigen Ihre häusliche Situation und die möglichen Unterstützungsmaßnahmen.

Hierzu können zählen:

  • Benötigen Sie Hilfsmittel direkt nach der Entlassung, z. B. ein Pflegebett?
  • Wird Unterstützung in der Häuslichkeit durch einen Pflegedienst notwendig sein?
  • Kann ein ambulanter Besuchsdienst eingeschaltet werden?
  • Kommt ein fahrbarer Mittagstisch in Frage?
  • Ist eine Notrufanlage notwendig?
  • Benötigen Sie Unterstützung bei der Körperpflege und sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
  • Benötigen Sie eine Tagespflege?
  • Benötigen Sie eine Haushaltshilfe oder Familienpflege?
  • Kommt ein ambulantes betreutes Wohnen für Sie in Frage?

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Entlassmanagement

Entlassmanagement impliziert die geplante und organisierte Entlassung aus dem Krankenhaus. Seit dem 01.10.2017 wurde das Entlassmanagement im Gesetz als Krankenhausleistung mit aufgenommen.

In diesem Rahmen werden Sie bereits bei der Aufnahme schriftlich über das Entlassmanagement informiert und müssen diesem schriftlich zustimmen, insofern weitere Versorgungen (Hilfsmittel, Hauskrankenpflege, Rehabilitation und viele weitere) nach dem Krankenhausaufenthalt notwendig sind.

In multiprofessioneller Zusammenarbeit planen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Entlassung und prüfen Ihren individuellen Versorgungsbedarf.

Bitte sprechen Sie das Stationsteam bei Sorgen vor Ihrer anstehenden Entlassung an, diese kontaktieren uns bei Bedarf.

Kinder- und Gewaltschutz

Menschen können in Überforderungssituation geraten, in der sie physische und/oder psychische Gewalt ausüben.

  • Gewalt gegen Pflegebedürftige
  • Gewalt gegen Kinder

Sowohl den Opfern und als auch den Tätern muss geholfen werden.

Wenn Sie sich selbst in einer solchen Situation befinden oder eine solche beobachten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

 

Onkologische Erst- oder Folgeerkrankung

Eine onkologische Erkrankung kann viele Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen Ihres stationären Aufenthaltes können Sie eine Beratung unter anderem zu Ihren sozialrechtlichen Ansprüchen wahrnehmen. Diese orientiert sich individuell an Ihrer aktuellen Situation. Bei einer Erstdiagnose können in der Regel keine Antragsstellungen für eine Rehabilitation eingeleitet werden, wenn sich eine weitere Therapie (z.B. Chemo- oder Strahlentherapie) an den Krankenhausaufenthalt anschließt.

  • Rehabilitation
  • Grad der Behinderung
  • Serienfahrten
  • finanzielle Absicherung
  • Selbsthilfe
  • ambulante Versorgung
  • stationäre Versorgung

      und weitere...

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Psychosoziale Versorgung

Im Rahmen Ihrer Erkrankung und dem aktuellen Krankenhausaufenthalt kann es zu verschiedenen psychosozialen Fragestellungen kommen. Hier besprechen wir mit Ihnen und Ihren Zugehörigen Unterstützungsangebote und leiten entsprechende Maßnahmen ein.

  • Berufliche Wiedereingliederung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Vermittlung zu Selbsthilfegruppen und externen Beratungsstellen
  • Einleitung einer gesetzlichen Betreuung
  • Krankheitsbewältigung
  • Bewältigung von existenziellen Krisen
  • Bewältigung von Problemen im sozialen Umfeld
  • Bewältigung von Problemen in der Familie/ Beziehung

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Rehabilitation

Aufgrund verschiedenster Indikationen können Sie eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen. Die Kostenträger orientieren sich hier an dem Leitsatz: "Ambulant vor Stationär". Wir beraten Sie und Ihre Zugehörigen über die für Sie individuellen Möglichkeiten der Rehabilitationsformen und -kliniken. Sie haben bei der Klinikauswahl ein Wunsch- und Wahlrecht. Dieses ist auf einen bestimmten Umkreis zu Ihrem Aufenthaltsort begrenzt. Bei Bedarf und Wunsch leiten wir entsprechende Maßnahmen ein und klären für Sie die Kostenübernahme bei der entsprechenden Krankenkasse oder Rentenversicherung. 

  • Anschlussheilbehandlung (AHB)
  • neurologische Frührehabilitation
  • medizinische Rehabilitation
  • geriatrische Rehabilitation
  • berufliche Rehabilitation
  • psychosomatische Rehabilitation
  • Rehabilitation für Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung
  • medizinische Rehabilitation für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung
  • Familienorientierte Rehabilitation

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

 

Stationäre Versorgung

In bestimmten Situationen kann es sein, dass eine Rückkehr in die Häuslichkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich ist. In diesem Fall beraten wir Sie und Ihre Zugehörigen gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der teil- und vollstationären Versorgungsangebote. Bei Bedarf leiten wir die notwendigen Antragsverfahren mit Ihnen zusammen ein und nehmen Kontakt zu nachstationären Versorgungseinrichtungen auf:

  • dauerhafte Wohn-/Pflegeeinrichtung
  • Hospiz
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • stationäre Eingliederungshilfe
  • Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

 

Soziale Intervention

Individuelle soziale Problemsituationen können Ihre Genesung beeinträchtigen oder Sie vor scheinbar unüberwindbare Herausforderungen stellen. Gerne unterstützen wir Sie hier und beraten Sie beispielsweise zu folgenden Fragestellungen:

  • Adoption
  • Anonyme Geburt
  • Vertrauliche Geburt
  • gesetzliche Betreuung/Vertretung
  • Versorgung von betreuungsbedürftigen Angehörigen
  • Wohnungsangelegenheiten

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Wirtschaftliche und finanzielle Versorgung

Eine Erkrankung und ein notwendiger Krankenhausaufenthalt können Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation mit sich führen - beispielsweise wenn Sie längerfristig Ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Wir beraten Sie und Ihre Zugehörigen in diesem Zusammenhang über Leistungen aus der Sozialgesetzgebung, leiten bei Bedarf notwendige Anträge ein und vermitteln Ihnen weiterführende Beratungsstellen.

  • Entgeltfortzahlung und Lohnersatzleitungen
  • Übergangsgeld
  • Zuzahlungsbefreiung
  • Leistungen für Arbeitssuchende
  • Lesitungen nach dem SGB XII
  • Sicherung des Krankenversicherungsschutzes
  • Grundsicherung
  • Stiftungsanträge
  • Beratung zum Grad der Behinderung
  • Wohnungsnot
  • Verschuldung
  • persönliches Budget

Bei diesen oder ähnlichen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.